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Rechtliche Updates

Aktualisierte Amtsgebühren: Finnland und Belarus

Wir möchten Sie über aktuelle Änderungen der Amtsgebühren informieren, die die Leistungen von iPify betreffen.

Finnland

EP Validations – IP Maintenance

Das Finnische Patentamt hat mit Wirkung zum 2026-01-01 folgende Änderungen eingeführt.

Die neuen Amtsgebühren für die Validierung europäischer Patente lauten:

Amtsgebühren Währung Betrag
Validierung europäischer Patente (Online-Einreichung) EUR 450

Für die Patentjahresgebühren gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
2. Jahr nach Anmeldung EUR 80
3. Jahr nach Anmeldung EUR 140
4. Jahr nach Anmeldung EUR 170
5. Jahr nach Anmeldung EUR 220
6. Jahr nach Anmeldung EUR 250
7. Jahr nach Anmeldung EUR 280
8. Jahr nach Anmeldung EUR 340
9. Jahr nach Anmeldung EUR 390
10. Jahr nach Anmeldung EUR 450
11. Jahr nach Anmeldung EUR 500
12. Jahr nach Anmeldung EUR 560
13. Jahr nach Anmeldung EUR 620
14. Jahr nach Anmeldung EUR 670
15. Jahr nach Anmeldung EUR 740
16. Jahr nach Anmeldung EUR 790
17. Jahr nach Anmeldung EUR 840
18. Jahr nach Anmeldung EUR 900
19. Jahr nach Anmeldung EUR 960
20. Jahr nach Anmeldung EUR 1.010

Für das ergänzende Schutzzertifikat (SPC) gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
1. Jahr EUR 1.060
2. Jahr EUR 1.160
3. Jahr EUR 1.260
4. Jahr EUR 1.360
5. Jahr EUR 1.460
6. Jahr EUR 1.560

Für die Gebrauchsmusterverlängerungen gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
1. bis 4. Jahr EUR 330
5. bis 8. Jahr EUR 330
9. bis 10. Jahr EUR 280

Unabhängig davon, ob die Frist nach der Gebührenerhöhung endet, gilt die bisherige Amtsgebühr (vor der Erhöhung), wenn die Zahlung vor dem Inkrafttreten der Erhöhung erfolgt.

Belarus

IP Maintenance

Das Steuergesetzbuch der Republik Belarus legt alle Amtsgebühren in sogenannten „Basiseinheiten“ fest. Ab dem 2026-01-01 ändert sich der Wert einer Basiseinheit von 42,00 BYN auf 45,00 BYN, wodurch sich auch die Gebührenbeträge ändern.

Die neuen Amtsgebühren für die eurasischen Patentjahresgebühren lauten:

Jahr Währung Betrag
3. Jahr nach Anmeldung BYN 137,80
4. Jahr nach Anmeldung BYN 137,80
5. Jahr nach Anmeldung BYN 196,88
6. Jahr nach Anmeldung BYN 216,56
7. Jahr nach Anmeldung BYN 303,75
8. Jahr nach Anmeldung BYN 303,75
9. Jahr nach Anmeldung BYN 368,44
10. Jahr nach Anmeldung BYN 368,44
11. Jahr nach Anmeldung BYN 472,50
12. Jahr nach Anmeldung BYN 472,50
13. Jahr nach Anmeldung BYN 568,12
14. Jahr nach Anmeldung BYN 568,12
15. Jahr nach Anmeldung BYN 635,63
16. Jahr nach Anmeldung BYN 635,63
17. Jahr nach Anmeldung BYN 731,25
18. Jahr nach Anmeldung BYN 731,25
19. Jahr nach Anmeldung BYN 804,38
20. Jahr nach Anmeldung BYN 804,38

Für die nationalen Patentjahresgebühren gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
3. Jahr nach Anmeldung BYN 110,25
4. Jahr nach Anmeldung BYN 110,25
5. Jahr nach Anmeldung BYN 157,50
6. Jahr nach Anmeldung BYN 173,25
7. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
8. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
9. Jahr nach Anmeldung BYN 294,75
10. Jahr nach Anmeldung BYN 294,75
11. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00
12. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00
13. Jahr nach Anmeldung BYN 454,50
14. Jahr nach Anmeldung BYN 454,50
15. Jahr nach Anmeldung BYN 508,50
16. Jahr nach Anmeldung BYN 508,50
17. Jahr nach Anmeldung BYN 585,00
18. Jahr nach Anmeldung BYN 585,00
19. Jahr nach Anmeldung BYN 643,50
20. Jahr nach Anmeldung BYN 643,50

Für das ergänzende Schutzzertifikat (SPC) gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
1. Jahr BYN 868,50
2. Jahr BYN 868,50
3. Jahr BYN 868,50
4. Jahr BYN 868,50
5. Jahr BYN 868,50

Für die Gebrauchsmusterjahresgebühren gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
1. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
2. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
3. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
4. Jahr nach Anmeldung BYN 126,00
5. Jahr nach Anmeldung BYN 126,00
6. Jahr nach Anmeldung BYN 139,50
7. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
8. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
9. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
10. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00

Für die Designverlängerungen gelten folgende neue Amtsgebühren:

Jahr Währung Betrag
1. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
2. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
3. Jahr nach Anmeldung BYN 94,50
4. Jahr nach Anmeldung BYN 126,00
5. Jahr nach Anmeldung BYN 126,00
6. Jahr nach Anmeldung BYN 139,50
7. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
8. Jahr nach Anmeldung BYN 243,00
9. Jahr nach Anmeldung BYN 294,75
10. Jahr nach Anmeldung BYN 294,75
11. Jahr nach Anmeldung BYN 319,50
12. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00
13. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00
14. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00
15. Jahr nach Anmeldung BYN 378,00

Unabhängig davon, ob die Frist nach der Gebührenerhöhung endet, gilt die bisherige Amtsgebühr (vor der Erhöhung), wenn die Zahlung vor dem Inkrafttreten der Erhöhung erfolgt.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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